Schon vor oder während der Ehe ist es oft sinnvoll, Eheverträge abzuschließen um Regelungen für den Fall der Trennung zu treffen. Kommt es zur Trennung, sind natürlich immer noch Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen möglich. Da nach einer Trennung oft Emotionen im Spiel sind, ist die rechtliche Beratung durch einen Fachmann sehr wichtig. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zu berechnen und erforderlichenfalls durchzusetzen. Vielfach ist auch eine Vermögensauseinandersetzung notwendig. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, gibt es vielfach Probleme wegen der elterliche Sorge und dem Umgang.
Auch hier ist es sehr wichtig, dass Sie fachkundig unterstützt werden um zu verhindern, dass Ihre Kinder Scheidungsopfer werden. Wir sind Ihnen auch bei der Aufteilung des Hausrats und der Regelung der Rechtsverhältnisse über die Ehewohnung behilflich, wobei immer die außergerichtliche Verständigung im Vordergrund stehen sollte.
Die gleichen oder zumindest ähnliche Probleme können beim Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer Lebenspartnerschaft auftreten. Nicht selten kommt es schließlich vor, dass der Vater eines Kindes seine Vaterschaft bestreitet oder umgekehrt versucht wird, jemandem ein Kind „unterzuschieben“. Auch in solchen Fällen sind wir Ihnen bei der notwendigen Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung behilflich.
Ob es um das Eingehen einer Ehe, die Gestaltung eines Ehevertrags oder die Navigation durch eine Trennung geht – Ihre Familie verdient das Beste. Mit unserer Kanzlei an Ihrer Seite haben Sie den Kompass und die Unterstützung, die Sie benötigen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch und erleben Sie, wie wir mit Expertise und Einfühlungsvermögen im Familienrecht und bei Eheverträgen an Ihrer Seite stehen.
Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verfügen über tiefgreifendes Fachwissen und langjährige Erfahrung.
Jeder Fall ist einzigartig, und deshalb legen wir großen Wert auf persönliche Beratung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und entwickeln maßgeschneiderte Lösungsstrategien.
In Verhandlungen und vor Gericht vertreten wir Ihre Interessen mit Entschlossenheit und Durchsetzungsvermögen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Ein offener und ehrlicher Umgang ist die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Wir informieren Sie transparent über alle Schritte und Möglichkeiten Ihres Falles.
2006 haben sich die Rechtsanwälte Stefan Hübner, Manfred Mayer und Verena Grohs und der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Claus Hohenberger zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen und die Kanzlei HMG gegründet, seit 2007 ist der Sitz in der Scheffelstrasse 46 in Bayreuth.
Unser Team wird seit 2013 durch Rechtsanwalt Matthias Rupprecht verstärkt, neben den angestellten Fachkräften arbeiten auch freiberufliche Fachleute dauerhaft mit uns zusammen.
Wir sind eine stark zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei die Unternehmen ebenso wie Privatpersonen in allen privaten und geschäftlichen Belangen sowohl aussergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren betreut und berät.