Hierzu gehören Tätigkeiten auf dem Gebiet der Abwicklung größerer Bauvorhaben und auch im Bereich des Anlagenbaus wie z.B. Photovoltaikanlagen. Bereits bei Vertragsschluss werden die Weichen für viele Streitigkeiten im Baurecht gestellt.
So sorgfältig, wie der Hausbau geplant wird, sollte auch der Bauvertrag vorbereitet werden, um späteren Ärger zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist stets zu berücksichtigen, ob ein BGB-Werkvertrag oder eine VOB-Vertrag die bessere Lösung ist. Weiter werden sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau oder Abriss von Bauwerken umfasst, wie z.B. Abrechnung zusätzlicher Leistungen, Baumängel, Schadensersatz, Abrechnung und Haftung von Architekten und Bauleitern.
Bei Mängeln am Bauwerk werden regelmäßig Sachverständigengutachten benötigt, um zu dokumentieren, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind und welche Sanierungskosten anfallen werden.
Ein weiteres Spannungsfeld im Baurecht ist der Verzug des Auftragnehmers, der auf seinem Verschulden, oder auf fehlenden Vorleistungen der Bauherren beruhen kann.
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2006 haben sich die Rechtsanwälte Stefan Hübner, Manfred Mayer und Verena Grohs und der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Claus Hohenberger zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen und die Kanzlei HMG gegründet, seit 2007 ist der Sitz in der Scheffelstrasse 46 in Bayreuth.
Unser Team wird seit 2013 durch Rechtsanwalt Matthias Rupprecht verstärkt, neben den angestellten Fachkräften arbeiten auch freiberufliche Fachleute dauerhaft mit uns zusammen.
Wir sind eine stark zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei die Unternehmen ebenso wie Privatpersonen in allen privaten und geschäftlichen Belangen sowohl aussergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren betreut und berät.