Stefan Hübner ist in Bayreuth geboren, legte 1989 das Abitur am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium in Bayreuth ab und studierte ab 1989 an der Universität Bayreuth. Dort absolvierte er nach 8 Fachsemestern das erste juristische Staatsexamen. Aufgrund besonderer Leistungen erhielt er ein Stipendium an der Southern Connecticut University in New Haven (USA) und nahm dort in den Jahren 1990/91 erfolgreich an pre – law Kursen teil.
Er betreut sowohl große und kleine Firmen im Arbeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht. Diverse internationale Sportler werden bei den Vertragsverhandlungen von ihm unterstützt.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.
Hierzu gehören Tätigkeiten auf dem Gebiet der Abwicklung größerer Bauvorhaben und auch im Bereich des Anlagenbaus wie z.B. Umweltanlagen, Luftreinigungsanlagen, etc.
In einem Arbeitsverhältnis kommt es oft nach dem Ausspruch einer Kündigung zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in vielen Fällen durch die Vereinbarung einer Abfindung beigelegt werden können.
Gerade in den letzten Jahren wurden viele Privatanleger bei Geldanlagen enttäuscht. Hierbei gilt es zu prüfen, ob bei Zeichnung der Kapitalanlage eine falsche Beratung stattgefunden hat.
Wir stehen rund um das Thema „Immobilien“ beratend zur Seite.
Hierzu gehören alle Bereiche des Zivilrechts, wie z. B. Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht. Von Bedeutung ist hierbei unsere Erfahrung im Bereich des Autokaufs und insbesondere hier im Bereich des Kaufs eines Gebrauchtwagen.
Ärztliche Kunstfehler passieren öfter als einem lieb ist, wir helfen Ihnen in diesem Fall bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Leibrente oder anderen Schadensersatzansprüchen.
Unsere spezialisierten Anwältinnen und Anwälte verfügen über tiefgreifendes Fachwissen und langjährige Erfahrung.
Jeder Fall ist einzigartig, und deshalb legen wir großen Wert auf persönliche Beratung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und entwickeln maßgeschneiderte Lösungsstrategien.
In Verhandlungen und vor Gericht vertreten wir Ihre Interessen mit Entschlossenheit und Durchsetzungsvermögen, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Ein offener und ehrlicher Umgang ist die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit. Wir informieren Sie transparent über alle Schritte und Möglichkeiten Ihres Falles.
2006 haben sich die Rechtsanwälte Stefan Hübner, Manfred Mayer und Verena Grohs und der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Claus Hohenberger zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen und die Kanzlei HMG gegründet, seit 2007 ist der Sitz in der Scheffelstrasse 46 in Bayreuth.
Unser Team wird seit 2013 durch Rechtsanwalt Matthias Rupprecht verstärkt, neben den angestellten Fachkräften arbeiten auch freiberufliche Fachleute dauerhaft mit uns zusammen.
Wir sind eine stark zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei die Unternehmen ebenso wie Privatpersonen in allen privaten und geschäftlichen Belangen sowohl aussergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren betreut und berät.